„Haushalt des Kreises Coesfeld wird um rund 1,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr entlastet.“

Kreistagsfraktion

Die neue Mehrheit der Fraktionen von SPD, FDP sowie Bündnis 90/Die Grünen in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe hat sich zur Finanzierung der Aufgaben des LWL auf einen Hebesatz in Höhe von 15,2% verständigt, der den Mitgliedern des Verbands, den 18 Kreisen und 9 kreisfreien Städten in Westfalen, darunter der Kreis Coesfeld, im kommenden Jahr eine erhebliche Entlastung verschaffe, so eine aktuelle Mitteilung von Lambert Lonz (SPD), Mitglied der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe für den Kreis Coesfeld.

Zum LWL-Haushalt mit einem Volumen von insgesamt 2,4 Mrd. Euro hat sich die Koalition für das Jahr 2010 auf drei wesentliche Eckpunkte verständigt, die im Ergebnis den Kreis Coesfeld statt 37,7 Mio Euro im Jahre 2009 für das laufende Jahr nur noch 36,6 Mio Euro an Verbandsumlage kosten wird. Die Differenz von 1,1 Mio Euro führt zu einer unmittelbaren Entlastung des Haushalts im Kreis Coesfeld und hilft allen Kommunen in Westfalen, die in ihrer Mehrheit inzwischen unverschuldet ihre Haushalte nicht mehr ausgeglichen kriegen.

Die Koalitionspartner stellen in ihrem Eckpunktepapier fest:

1. Die vom LWL-Direktor vorgelegte Haushalts- und Finanzplanung nimmt nicht genügend Rücksicht auf die schwierige Finanzlage der Kreise, Städte und Gemeinden in Westfalen-Lippe. Der LWL als regionaler Kommunalverband muss sich in seiner eigenen Haushaltsführung an den finanziellen Verhältnissen seiner Mitgliedskörperschaften orientieren. Die Landschaftsversammlung hält daher den aktuell gültigen Hebesatz der LWL-Umlage von 15,2 Prozent im Jahre 2010 stabil. Diese Entscheidung soll finanziert werden durch eine stärkere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, vermindert um:

- den Einsatz des Haushaltsüberschusses aus 2009 in Höhe von rund 30 Mio. Euro,
- höhere Erträge, die aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Internatskosten behinderter Kinder und Jugendlicher resultieren, in Höhe von rund 15 Mio. Euro sowie
- Minderausgaben durch den verstärkten Ausbau der ambulanten Betreuung von Menschen mit Behinderung in Höhe von rund 5 Mio. Euro.

2. Die Landschaftsversammlung beschließt eine umfassende kostenkritische Betrachtung aller LWL-Dienstleistungen und LWL-Beteiligungen mit dem Ziel, die in der Finanzplanung für die kommenden Jahre vorgesehene Erhöhung der Umlage möglichst gering zu halten. Insbesondere die Kostensteigerungen aus einer anhaltenden Fallzahlsteigerung im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in der Größenordnung von ca. 40 – 50 Mio. Euro jährlich lässt auf Dauer alle Bemühun- gen scheitern, den Kostenanstieg durch weitere Einsparungen im LWL-Haushalt aufzufangen. Der enorme Kostendruck kann und darf aber nicht zu Lasten einer qualitativen Versorgung und Leistungserbringung für Menschen mit Behinde- rungen gehen.

3. Das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte kann nicht innerhalb der kommunalen Familie gelöst werden. Deshalb will die Landschaftsversammlung mit dem Ziel einer weiteren Senkung des Hebesatzes der Landschaftsumlage den Bund und das Land für eine dauerhaft verlässliche Finanzausstattung der Kommunen in die Pflicht nehmen. Die wachsenden Kosten der Eingliederungshilfe können nicht mehr alleine von der kommunalen Familie aufgebracht werden. Die Landschaftsversammlung fordert den Bund auf, im Rahmen der Beratungen in der „Kommission zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen“ einen Vorschlag für die Mitfinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Eingliederung von Menschen mit Behinderung vorzulegen („Bundesteilhabegeld“).

Damit werde die Landschaftsversammlung mit ihrer Mehrheit aus SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen zukunftsweisende und äußerst kommunalfreundliche Entscheidungen treffen, so Lambert Lonz (SPD) abschließend.

 

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