Ausbau der Windkraft keineswegs verfassungswidrig

Allgemein

Im Haupt- und Finanzausschuss am 10.03.2020 wurde ein Brief der BI Windkraft Nordkirchen an die Gemeinde zur Verfassungsmäßigkeit des weiteren Ausbaus der Windenergie behandelt.

Über dieses Thema berichteten die Ruhrnachrichten am 14.03.2020 mit dem Artikel "Drohender Verstoß gegen das Grundgesetz?".

Da wesentliche Inhalte der Diskussion in dem Artikel nicht dargestellt sind, lesen Sie bitte hierzu die nachstehende Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden Gereon Stierl.

 

Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Brief der BI Windkraft Nordkirchen vom 24.02.2020 mit dem Thema: "Ausbau der Windkraft verstößt gegen Artikel 20a Grundgesetzim HFA vom 10. März 2020.

Mit dem Schreiben der BI Windkraft vom 24. Februar 2020 stellt diese schon in der Betreffzeile fest: " Ausbau der Windkraft verstößt gegen Art. 20a Grundgesetz. Auf der nächsten Seite heißt es dann:".... Verfassungswidriges Handeln mit Folgen, wie sie durch den Anlagenbau von Windkraftanlagen verursacht werden, ist allen Adressaten des gesetzlichen Schutzgebotes verboten. Die Missachtung des Verschlechterungsverbotes in Art. 20a GG stellt eine Verletzung der Amtspflicht dar"Die Gemeinde Nordkirchen und wir als Mandatsträger werden danach als Verfassungsfeinde dargestellt, sollten sie in einer Gemeinde, in der bisher überhaupt kein einziges Windradsteht, es wagen,Regelungen im Rahmen eines rechtswirksamen Flächennutzungsplansmit Konzentrationszonen für Windenergie zu schaffen.Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat in dem allein das Bundesverfassungsgericht entscheidet was verfassungswidrig ist und nicht eine BI Windkraft mit ihrem Vorsitzenden Ralf Kopacki.

Dennoch halten wir es für wichtig sich einmal mit den juristischen Inhalten und zum anderen mit den politischen Zielrichtungen dieses Schreibens auseinanderzusetzen.Art. 20a GG lautet:"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung"Dieser Grundsatz führt selbstverständlich dazu, dass jeder Eingriff in die Natur an Art. 20a GG zu messen ist und immer eine Abwägunggeschehen muss, ob dieser Eingriff noch zumutbar ist.Das gilt dann sicher auch für den Bau von Windrädern.Wenn aber Eingriffe durch Siedlungs-und Straßenbau, Kernkraftwerke, Kohlekraftwerke und andere Industrieanlagen als verfassungsgemäß angesehen werden, weil diese im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen errichtet worden sind, dann setzt ein Verstoß gegen Art 20a GG voraus, dass es sich um sehr gravierende, mit den bestehenden Anlagen unvergleichliche Schädigungenvon Mensch, Tier und der natürlichen Lebensgrundlage handeln muss.

Diese gravierende Schädigung ist dabei zu beweisen und nicht nur zu behaupten, wie dies in dem Schreiben geschieht.Weiter hätte eine Schadensabwägung ausgehend von den Industrieanlagen, die durch die Windräder mittel-und langfristig ersetzt werden, wie Kernkraftwerke, Kohlekraftwerke und Gaskraftwerke und zwar nicht nur hinsichtlich der Frage, wieviel Co2 eingespart wird, sondern insbesondere auch hinsichtlich der Entsorgung von Atommüll und der Belastung durch Feinstaub etc.,erfolgen müssen.Eine solche Bewertung findet man weder in dem vorliegendenSchreiben, noch in der Expertise von Herrn Murswiek.Die Tatsache, dass Vogelschäden durch den Straßenverkehr und durch große Glasflächen an Gebäuden ein vielfaches höher sind, als durch Windräderverursacht, findet auch keine Erwähnung. Dassdas Insektensterben hauptsächlich durch Verwendung von Pestizidenverursacht wurde, die Versiegelung von Flächen oder das Roden von Waldflächen durch gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichflächen minimiert wird oder der Siedlungs-bzw. Straßenbau solche Eingriffe in weit höherem Masse verursacht,wird auch nicht erwähnt.

Die immer wieder aufgestellte Behauptung, dass der Infraschall der Windräder Menschen krank macht, ist nicht wissenschaftlich bewiesen, zumal Infraschall überall dort entsteht, wo größere Elektromotoren eingesetzt werden, also auch im Haushalt durch z.B. Kühlschrank oder Waschmaschine.Allein die Behauptung dieser Schäden reichen Herrn Kopacki und Herrn Murswiek aus, einen Verfassungsverstoß festzustellen. Wenn festzustellen ist, dass durch Windräder selbstverständlich Eingriffe in die Natur geschehen, weil dies beim Bau jeder Industrieanlage passiert, dann ist aber gerade der Nachweis einer übermäßigen Beeinträchtigung ein Wesenskern des Art.20a GG.Insoweit handelt es sich bei der juristischen Analyse von Herrn Murswiek um eine bewusst verkürzte und damit in der Folge um eine falsche Rechtsauffassung wobei noch einmal zu betonen ist, dass glücklicherweise nur das Bundesverfassungsgericht feststellen darf was verfassungs-widrig ist und was nicht.Soweit zur juristischen Bewertung.

Das Vorgehen der BI Windkraft hat aber auch eine große politische Dimension.Ziel der Kampagne ist offensichtlich Verwaltungen und Abgeordnete einzuschüchternund zu verunsichern.Als Verfassungsfeind in diesem Zusammenhang hingestellt zu werden ist ein unglaublicher politischer Vorgang. Dabei halten wir es für wichtig sich einmal den Verursacher und dessen politischen Auftritte näher anzusehen.Hierzu empfehle ich die Analyse in der "Zeit Online" mit dem Titel " Dietrich Murswiek -Der Ratgeber der AfD"Aus dieser Analyse möchte ich einige besonders auffällige Aktivitäten von Herrn Murswiek hervorheben:Ende der 60ger Jahre war Murswiek als Student 2 Semester Mitglied der NPD-Hochschulorganisation Nationaldemokratischer Hochschulbund in Heidelberg und setzte sich 1969 im Bundestagswahlkampf für die NPD ein.In einem kürzlichen Gutachten für die AfD zur Frage der Gefahr der Beobachtung durch den Verfassungsschutz gibt Murswiek der AfD Handlungsempfehlungen, welche Begriffe man in der Öffentlichkeit besser nicht verwenden sollte. Konkret geht es dabei um "extremistische Reizwörter" wie "Umvolkung" "Überfremdung", "Volkstod" oder "Umerziehung" oder pauschale Negativurteile über

"Altparteien" und "Lügenpresse".In einem weiteren Aufsatz erklärte Murswiek ähnlich wie bei der Windkraft juristisch fadenscheinig die Einwanderungspolitik von AngelaMerkel für verfassungs-widrig, wobei auch hier die Wortwahl bemerkenswert ist.So schreibt er:"Die Bundesregierung hat kein Recht, die Identität des deutschen Volkes einwanderungspolitisch umzustrukturieren" oder an anderer Stelle wird derSachverhalt als " einwanderungspolitisch gewollte oder in Kauf genommene Umformung des Volkes" bezeichnet.Die Nähe von Murswiek zur AfD wird nicht zuletzt durch2 Parteispenden deutlich, auch wenn Murswiek immer wieder versucht seine Überparteilichkeit darzustellen.So bezeichnet er "überparteilich" die AfD als "Segen für die Demokratie"Die SPD-Fraktion inNordkirchen ist der Auffassung, dass es sowohl juristisch als auch politisch keine Veranlassung gibt den Empfehlungen der BI Windkraft zu folgen.

 

Gereon Stierl

(Vorsitzender der SPD-Fraktion Nordkirchen)

 

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