Windkraft in Nordkirchen – geht das?

Kommunalpolitik

2012/2013 gab es in Nordkirchen heftige Diskussionen um das Thema „Windenergie“. Die Planungen wurden vorangetrieben und hatten einen Stand erreicht, der es ermöglicht hätte zu entscheiden: Soll ein förmliches Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet werden oder nicht? Ein entsprechender Beschlussvorschlag fand keine Mehrheit. 

Damit gingen alle GegnerInnen der Windenergie in Nordkirchen und auch die CDU Nordkirchen offenkundig davon aus, dass das Thema dauerhaft erledigt sei. Dabei war doch damals schon klar, dass die Gemeinde Nordkirchen sich spätestens im Zusammenhang mit der Aufstellung des Regionalplans wieder mit „Windenergie in Nordkirchen“ würde beschäftigen müssen.

Heute ist die Situation so, dass der Regionalplan im Entwurf vorliegt und – entsprechend den landesplanerischen Vorgaben – auch in der Gemeinde Nordkirchen Windvorranggebiete ausweisen will. Die Gemeinde Nordkirchen ist aufgerufen, hierzu Stellung zu nehmen – also ist eine politische Befassung mit dem Thema unumgänglich. Zugleich plant die Stadt Werne ihren Flächennutzungsplan im Sinne „Pro Windenergie“ zu verändern – und auch hier ist es ratsam, dass die Gemeinde Nordkirchen ihren Standpunkt zu diesen Plänen deutlich macht.

Die SPD Ratsfraktion hat einen Antrag gestellt, nach dem ein förmliches Planungsverfahren durchgeführt werden soll.

Ein Beschluss zur Einleitung eines förmlichen Planungsverfahrens (Flächennutzungsplan) und unter Einbeziehung der vorhandenen Planungsergebnisse ist nicht gleichbedeutend mit der Ausweisung von neuen Windvorranggebieten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Ergebnis des Planungsprozesses auch sein kann, dass sich keine Fläche in Nordkirchen als Windvorranggebiet eignet.

In Nordkirchen soll ein zweistufiges Verfahren durchgeführt werden:

  1. Änderung des Flächennutzungsplans,
  2. Aufstellung einzelner vorhabenbezogener Bebauungspläne bei konkreten Investitionsabsichten.

In beiden Verfahrensstufen ist eine BürgerInnenbeteiligung gesetzliche zwingend vorgesehen. In beiden Verfahren können alle gegen WEA sprechenden Elemente vorgebracht werden. Sowohl gegen den Flächennutzungsplan als auch gegen die möglichen Bebauungspläne können so genannte Normenkontrollklagen eingereicht werden.

Ein förmliches Verfahren ist transparenter als ein reiner Dialog mit GegnerInnen oder BefürworterInnen von Windenergie, da die jeweiligen Gegenargumente meist kaum berücksichtigt werden können. In einem förmlichen Verfahren hat aber jede(r) BürgerIn Anspruch auf rechtliches Gehör und darauf, dass ihre/seine Argumente vorurteilsfrei bewertet und gewichtet werden.

Kann es also Windenergieanlagen in Nordkirchen geben? Das hängt davon ab:

  • …ob solche Anlagen überhaupt planungsrechtlich darstellbar sind; hierzu sind noch viele Untersuchungen und Güterabwägungen durchzuführen.
  • …ob sich solche Anlagen wirtschaftlich darstellen lassen.
  • …ob sich Investoren für solche Anlagen finden.

Ob es also jemals WEA in Nordkirchen geben wird, ist unbestimmt. Im Sinne des gemeinsamen Tragens von gesamtgesellschaftlichen Lasten ist es aber unsere Pflicht und unser Interesse, die Entscheidung über das OB anhand eines ergebnisoffenen partizipativen Verfahrens und nicht aufgrund von Zurufen der unterschiedlichsten Interessensgruppen zu treffen.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag der SPD Ratsfraktion zu diesem Thema.

 

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