Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde heute mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) beschlossen. Dadurch werden die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen nochmals deutlich finanziell entlastet.
Hierzu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Christian Dahm:
„Wir lassen die Kommunen bei den zu bewältigenden Herausforderungen nicht allein. Die Zuweisungen des Landes an die Kommunen werden zunächst auf insgesamt rund 1,95 Milliarden Euro angehoben. Berechnungsgrundlage ist die prognostizierte Zahl von 181.134 Flüchtlingen in NRW zum Stichtag 1. Januar 2016. Zudem bekommen die Kommunen erstmals auch Geld für die 13.620 geduldeten Personen in NRW. Dieser Betrag wird dann in einem zweiten Schritt nochmals auf der Grundlage der tatsächlich zum 1.1.2016 in den Kommunen vorhandenen Flüchtlingszahlen aufgestockt.
Die Erstattungsbeträge werden noch 2016 in den kommunalen Haushalten kassenwirksam. Verbesserungen wird es nach der Verabschiedung der Novelle auch bei der Erstattung der Gesundheitskosten geben: Künftig erstattet das Land den Städten und Gemeinden die Behandlungskosten, die über 35.000 Euro pro Jahr und Flüchtling hinausgehen. Derzeit liegt die Grenze bei 70.000 Euro.
All diese Maßnahmen verdeutlichen noch einmal unsere Entschlossenheit, die anstehenden Aufgaben an der Seite der Städte und Gemeinden gemeinsam zu bewältigen. Ab 2017 wird das Finanzierungssystem dann von der derzeitigen Jahrespauschale auf eine monatliche Zahlung pro Flüchtling umgestellt. Eine sofortige Umstellung des Systems – wie von der CDU gefordert – ist hingegen unrealistisch. Sie würde zu Defiziten in Millionenhöhe in den Haushalten einiger Städte führen, die in ihren Planungen für dieses Jahr auf die aktuell beschlossenen Landeszuweisungen vertraut haben. Nach den enormen Leistungen der Kommunen und des Landes ist es nun dringend erforderlich, dass auch der Bund seiner Verantwortung endlich in hinreichendem Maße nachkommt. Aktuell trägt der Bund gerade einmal 19,6 Prozent der gesamten Flüchtlingsausgaben in NRW. Dies stellt eine spürbar verringerte Anteilsfinanzierung dar: 2015 hatte der Bund noch 22 Prozent der vorgesehenen nordrhein-westfälischen Flüchtlingsausgaben getragen.“