Leitlinien kommunaler Asylpolitik

Kommunalpolitik

Lang sind die Fraktionssitzungen der letzten Zeit. Lang, weil es viele für Nordkirchen wichtige Themen zu bereden und Positionen festzulegen gilt. Lang war auch die letzte Fraktionssitzung am Montag, den 2. November 2015. Sie war lang, weil in ihr ein umfangreicher Diskussionsprozess seinen Abschluss fand - die Diskussion über die Frage, was sollen die Leitlinien einer sozialdemokratischen kommunalen Asylpolitik in Nordkirchen sein.

Zusammenfassen lassen sich die Leitlinien in folgenden Schlagworten:

  • Humanität als Leitgedanke
  • Menschenwürdige Unterbringung als Konsequenz
  • Gelebte Integration
  • Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Ergebnisoffene Kommunikation mit BürgerInnen
  • Aufrechterhaltung des kommunalen Infrastruktur- und Dienstleistungsangebotes
  • Kompensation im Bereich der bezahlbaren Mietwohnungen

Ganz konkret finden sich die Leitlinien im nachfolgenden Textbeitrag.

Einstimmig hat die Fraktion folgende Leitlinien ihrer Politik verabschiedet, die jetzt in die praktische Kommunalpolitik einfließen werden:

  • Die menschenwürdige Umsetzung der Asylpolitik ist auch eine kommunale Aufgabe, der sich die Gemeinde Nordkirchen unter Beachtung humanitärer Grundsätze stellen muss. Dies bedeutet, dass neben den gesetzlich geregelten Leistungen für den Lebensunterhalt und die Gesundheitsvorsorge auch menschenwürdige Unterkünfte verfügbar gemacht werden müssen.
  • Die Integration der hilfesuchenden Menschen ist eine weitere zentrale Aufgabe, die unmittelbar angegangen werden muss, wenn die menschlichen Grundbedürfnisse sichergestellt sind. Integration lässt sich am ehesten in einem typischen Wohnumfeld erreichen. Deshalb ist es sinnvoll, die Unterbringung der Asylsuchenden dezentral unter Vermeidung von „Ghettobildungen“ zu organisieren. Die Unterbringung sollte deshalb in allen vorhandenen Wohnquartieren möglichst gleichmäßig erfolgen, soweit dies faktisch und wirtschaftlich möglich ist.
  • Die Arbeit kann ohne die Menschen, die freiwillig Hilfe leisten wollen, nicht bewältigt werden. Diesem freiwilligen Einsatz muss Respekt und Wertschätzung deutlich sichtbar gezeigt werden.
  • Auch wenn Menschen in der Gemeinde Nordkirchen eine große Hilfsbereitschaft zeigen und bewiesen haben, lassen sich Ängste vor der sozialen und gesellschaftlichen Änderung durch den Zustrom von hilfesuchenden Menschen nicht leugnen. Es ist auch Aufgabe der Gemeinde Nordkirchen diese Ängste ernst zu nehmen und in einem offenen und fairen Dialog mit dazu beizutragen, diese Ängste abzubauen. Dies schließt aber ausdrücklich aus nationalistischen oder rassistischen Gründen vorgeschobene Ängste als Mittel zur Durchsetzung einer rechtsradikalen Politik nicht mit ein.
  • Ein Erfolg der Asyl- und Integrationspolitik kann nur dann erwartet werden, wenn zwischen den Menschen, die hier bereits leben, und den Menschen, die jetzt in die Gemeinde Nordkirchen kommen, keine Konkurrenz- oder Verdrängungssituationen entstehen. Die Handhabung der Asyl- und Flüchtlingssituation ist eine akute Notsituation, die gehandhabt werden muss. Gleichwohl dürfen dabei die anderen Aufgaben der Gemeinde Nordkirchen darüber nicht vergessen werden.

    So ist eine Verringerung des infrastrukturellen Schulsport- und Breitensportangebotes wegen der Nutzung einer kommunalen Sporthalle als Notunterkunft aktuell nicht zu vermeiden. Eine dauerhafte oder gar noch sich ausweitende Verdrängung entsprechender Bedarfe kann zu sozialen und gesellschaftlichen Verwerfungen und Spannungen führen, die es zu vermeiden gilt. Dies gilt für alle gemeindlichen Aufgaben, die vom Einsatz finanzieller Mittel abhängig sind. Auch deren Finanzierung darf dauerhaft nicht infrage gestellt werden.
  • Ein weiterer Verdrängungseffekt ergibt sich durch die Nutzung von verfügbaren Mietwohnraum für die Unterbringung von AsylberwerberInnen, der damit anderen Nachfragegruppen nicht zur Verfügung steht. Gerade junge Menschen bzw. junge Familien aus Nordkirchen, die weiterhin hier ihren Lebensmittelpunkt haben möchten und aus finanziellen oder anderen Gründen nicht zur traditionellen Lösung „Einfamilienhaus“ greifen können oder wollen, können davon betroffen sein, weil der Wohnraum, insbesondere der bezahlbare Wohnraum, durch die notwendigen Maßnahmen beschränkt wird.

    Es ist hier Aufgabe der Gemeinde Nordkirchen, ein Konzept zu entwickeln, dass es ermöglicht, sowohl die Aufgaben im Zusammenhang mit Asylsuchenden als auch die übrigen gemeindlichen Aufgaben zu erfüllen und darüber hinaus den Verlust an verfügbarem und bezahlbarem (?) Wohnraum zu kompensieren.

Diese Leitlinien werden die kommunale Asylpolitik der Nordkirchener SPD Ratsfraktion bestimmen und sie wird bemüht sein, diese Leitlinien in die kommunalpolitischen Entscheidungen einfließen zu lassen.

 

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