Gemeinde Nordkirchen darf die Eigentümer bei Änderung des Grundsteuerrechts nicht alleine zu lassen

Ratsfraktion

SPD-Ratsfraktion fordert, mögliche Mehrbelastungen durch Anpassung des Hebesatzes zu begrenzen

Die SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen hat sich in ihrer letzten Fraktionssitzung mit dem Thema „Grundsteuerrecht“ beschäftigt. Anlass war die aktuelle Berichterstattung zur Konformität der geltenden Regelung, die derzeit vom Bundesverfassungsgericht (BVG) geprüft wird.

Obwohl es sich um eine bundespolitische Angelegenheit handelt, sind nach Ansicht der SPD Auswirkungen für die Eigentümer in der Gemeinde Nordkirchen zu erwarten. Diese ergeben sich aus der zu erwartenden Erhöhung der sogenannten Einheitswerte, die als Grundlage für die Feststellung des Grundsteuermessbetrages von den Finanzämtern verwendet werden. Sollte das BVG erwartungsgemäß eine Anpassung dieser Einheitswerte verlangen, werden sich diese nach Einschätzung der Fachleute erheblich erhöhen.

Um eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der Eigentümer in Nordkirchen zu vermeiden, ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass die Gemeindeverwaltung durch eine entsprechende Anpassung des Hebesatzes gegensteuern muss.

„Es kann nicht sein, dass die Eigentümer in Nordkirchen jetzt für die Versäumnisse der Bundespolitik in den letzten Jahrzehnten geradestehen müssen!“, fordert der SPD-Fraktionsvorsitzende Heiko Theis. „Eine Korrektur des Grundsteuerrechts wurde ja schon lange von den Gerichten gefordert! Uns ist natürlich klar, dass die Gemeindeverwaltung den Hebesatz in Zukunft entsprechend an die wirtschaftlichen Begebenheiten anpassen und damit gegebenenfalls erhöhen muss. In der zu erwartenden Situation muss eine Neu-Festsetzung mit Augenmaß erfolgen, damit alle Eigentümer, aber insbesondere die jungen Familien, die in Nordkirchen in den letzten Jahren gebaut haben, nicht überfordert werden! Hier steht auch die Politik in der Verantwortung und die SPD-Fraktion ist sich dieser auch sehr bewusst!“

 

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