Windenergie - gibt es das Thema noch?

Kommunalpolitik

Gestern (04.09.2017) fand das erste routinemäßige Treffen der BürgermeisterInnen des Kreises Coesfeld nach der Sommerpause statt. Themen waren u.a. die kommunalen Planungen und die Windenergie, genauer gesagt die Auswirkungen der Politik der neuen schwarz-gelben Landesregierung auf eben diese kommunalen Themen. Die Ruhr-Nachrichten haben heute (05.09.2017) auf der Lokalseite für die Stadt Lüdinghausen über dieses Treffen informiert. In diesem Artikel findet sich ein interessanter Satz wieder: "„Es wird immer mehr von oben nach unten bestimmt“, sagte beim anschließenden Pressegespräch Richard Borgmann als Sprecher der Bürgermeister im Kreis Coesfeld ernüchtert." Das sagte ein CDU-Bürgermeister stellvertretend für die mehrheitlich CDU-BürgermeisterInnen der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.

Was hat "das" aber nun mit Windenergie zu tun? Auch hierzu finden sich im gleichen Artikel einige interessante Ausführungen, deren rechtliche Bedeutung vielleicht noch gar nicht erkannt wird:

Bildquelle: Ruhr Nachrichten, Lokalredaktion Selm, Ausgabe Nordkirchen vom 05.09.2017

"Weitsicht müssen die Städte und Gemeinden auch bei der Genehmigung von Windrädern beweisen. „Die Windvorranggebiete sind bereits Makulatur“, sagt Richard Borgmann und verweist auf die neuen Vorgaben der Landesregierung. Dies sei auch deshalb der Fall, weil Windräder künftig keine privilegierten Vorhaben mehr sein sollen. Zudem müssen Windräter in NRW künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern von Siedlungen einhalten. Diese Veränderungen können zur Folge haben, dass Städte und Gemeinden künftig nur deshalb ein neues Baugebiet nicht ausweisen können, weil sie jetzt dem Bau eines Windrades zustimmen. „Es geht darum, was ist zuerst da“, sagt Borgmann."

Interessant ist die Aussage, dass WEA künfitg keine "privilegierten Vorhaben" mehr sein sollen. Privilegien abschaffen, das ist doch gut, nicht wahr? Leider darf der Begriff des Privilegs hier nicht umgangssprachlich verstanden werden. Im Außenbereich sind alle baulichen Maßnahmen verboten, es sei denm, sie werden vom Baugesetzbuch im § 35 ausdrücklich zugelassen. Diese Zulassung wird Privilegierung genannt, die dort genannten baulichen Anlagen sind "privilegierte Vorhaben".

Entfällt die Privilegierung, entfällt die Möglichkeit WEA im Außenbereich errichten zu dürfen. Ja, aber wo dann, wenn es im Landesentwicklungsplan keine Windvorranggebiete mehr geben soll, die ggf. über den Weg von Bebauungsplänen zu Sondergebieten gemacht werden könnten - was aber voraussetzt, dass sie im Einklang mit der Landesplanung stehen. Das können sie aber nicht, wenn die Landesplanung an diesen Stellen Außenbereich vorsieht und ganu damit kommunale Planungen unmöglich macht.

Wegfall der Privilegierung heißt im Klartext: Keine Windenergieanlagen mehr - und zwar nicht nur in NRW, sondern bundesweit! Darüber mögen sich viele Menschen freuen, aber es bedeutet zugleich auch das Aus für die Energiewende und für eine inzwischen große und zukunftsfähige Energiebranche: Die Anlagenhersteller.

Wir in Nordkirchen sollten jedenfalls unseren Planungsprozess - selbstverständlich unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen - sauber in absehbarer Zeit abschließen. Wenn sich dabei ergibt, dass es im Gemeindegebiet keine Möglichkeit für die Errichtung von WEA besteht, darf das dann aber nicht der Gemeinde Nordkirchen vorgeworfen werden, denn wie hat Herr Borgmann völlig richtig gesagt: „Es wird immer mehr von oben nach unten bestimmt“

 

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