Olfener SPD stellt Antrag zur Stellplatzpflicht

Ratsfraktion

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Olfen stellt den Antrag, bei der Erteilung einer Baugenehmigung für Bauvorhaben mit mehr als 8 Wohneinheiten, eine Stellplatzpflicht von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit festzulegen.

Die Erfahrung besonders im Kontext der Errichtung der zwei größeren Wohneinheiten an der Dattelner Straße 1-3  zeigt, dass die Festsetzung von je 1,0 Stellplatz je Wohneinheit nicht ausreicht, wodurch sich der Druck auf die öffentlichen Stellplätze erhöht.

Die Parksituation ist bei Weitem nicht befriedigend, zumal die Autos verstärkt teils auf den Gehwegen, teils sehr nahe am dahinterliegenden Einmündungsbereich geparkt werden.

Der fließende Verkehr wird durch die sich dann ergebene Notwendigkeit der nur noch einseitig zu befahrenden Seite bei Gegenverkehr nicht unerheblich gestört und führt bereits zu einer ebenfalls hohen Frequentierung der gekennzeichneten und nicht gekennzeichneten Bereiche auf der Bernhard-Holtmann-Straße. Entscheidend hierbei ist jedoch das Entstehen von Gefahrensituationen in beiden Einmündungsbereichen.

Die Novellierung der Landesbauordnung sieht in §50 eine Änderung der Stellplatzpflicht vor. Die Kommunen sollen frei über die geforderte Stellplatzpflicht je Wohneinheit entscheiden können.

Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass die Stadt Olfen dem schon jetzt folgen und bei größeren Bauvorhaben entsprechend reagieren sollte.


Der Antrag wird in der kommenden Bauausschusssitzung am Dienstag, 06.12.2016, im Bau- und Umweltausschuss der Stadt Olfen behandelt werden.